Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundetraining Tine Schröder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und Hundetraining Tine Schröder gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Hundetraining Tine Schröder den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Kursanbieterin zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

3. Vertragsinhalt
Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der umseitig beschriebenen Leistungsbeschreibung.

4. Kursdurchführung

  • Den Anweisungen der Trainer/-innen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Während des Trainings gilt die Leinenpflicht. Leinen dürfen nur auf Anweisung der Trainer/-innen abgenommen werden.
  • Der Erfolg des Trainings hängt auch von den Teilnehmern/-innen ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.
  • Das Hundetraining Tine Schröder und die Trainer/-innen behalten sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Vorraussetzungen und dem Alter der Tiere dem Trainingsbetrieb anzupassen.
  • Das Hundetraining Tine Schröder und die Trainer/-innen behalten sich vor, etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.
  • Die Kotbeseitigungspflicht der Gemeinden ist einzuhalten.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für Einzelstunden oder Einzelausbildung sind vom Teilnehmer zu Beginn der Beratungsstunde zu entrichten. Bei Teilnahme an Kursen ist die Kursgebühr in der 1. Kursstunde in bar oder vorab auf das Konto zu überweisen.

6. Kurszeiten
Die Kurzeiten ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Nimmt der Teilnehmer an einer vereinbarten und angebotenen Kursstunde oder an einem vereinbarten und angebotenen Kurs nicht teil, kann er eine Nachholung dieser Kursstunden oder Kurse nicht verlangen. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers richtet sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Das Hundetraining Tine Schröder und die Trainer/-innen behalten sich vor, den Unterricht abzubrechen, soweit die Disposition des Tieres oder andere Umstände dies erfordern. Die Trainingsgebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
  • Das Hundetraining Tine Schröder und die Trainer/-innen behalten sich vor, das jeweilige Training aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird das Training zu einem anderen Termin nachgeholt. Alternativ werden etwaig bereits für diesen Termin gezahlte Trainingsgebühren dem Teilnehmer auf Wunsch erstattet.

7. Haftpflichtversicherung, Impfung, Anforderungen an das Tier
Für jedes Tier und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Diese sind dem Trainer vor Trainingsbeginn vorzulegen. Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, nur mit einem gesunden, geimpften Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Trainings körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Außerdem verpflichten sich die Teilnehmer/-innen nicht mit einer läufigen Hündin am Trainingsbetrieb teilzunehmen.

8. Haftung
I. Eine Haftung des Hundetraining Tine Schröder tritt nur ein, wenn ein Schaden
(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) verursacht wurde oder
(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hundetraining Tine Schröder zurückzuführen ist.

II. Haftet Hundetraining Tine Schröder gemäß Abs. I. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nur aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Kursanbieterin bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

III. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. I. und II. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Kursanbieterin.

IV. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der Kursanbieterin zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Teilnehmers. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

V. Die gesetzliche Haftung des Tierhalters und des Teilnehmers bleibt von obigen Regelungen unberührt. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden von obigen Regelungen ebenfalls nicht zum Nachteil des Teilnehmers geändert.

Stand: 01.06.2006