Als anerkannte Sachverständige der Hansestadt Hamburg bin ich befugt, die Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz abzunehmen.
Nach § 9, Abs. 1 des HundeG | Wichtige Anmerkung: Dieses ist NICHT der Hundeführerschein.
Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn der Hundeführer stehen bleibt.
Der Hund muss auf Signal des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
Der Hundeführer gibt seinem abgeleinten Hund das Kommando "Bleib" und entfernt sich, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Der Hund muss sich - auch unter leichter Ablenkung - ruhig verhalten. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt der Hundeführer das Kommando zum Herankommen. Der Hund muss zügig herankommen, vor dem Hundeführer sitzen und sich problemlos anleinen lassen.
Während der Prüfung werden sich nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:
Entscheidend ist bei der Bewertung das Hundeführer-Hund-Team. Daher muss es eine getrennte Beurteilung von Hund und Hundeführer geben.
Nicht bestanden hat:
Nach bestandener Gehorsamsprüfung stellt der Prüfer eine Befreiung nach § 9 Abs. 1 HundeG für den Halter aus. In diesem Dokument steht, für wen diese Befreiung ausgestellt wurde, der Zucht- oder Rufname, die Chip-Nummer, die Rasse oder Kreuzung mit, und die Unterschrift des Prüfers.
Die Befreiung gilt immer nur für den Hundeführer, der die Prüfung mit dem jeweiligen Hund gelaufen ist. Die Befreiung kann nicht übertragen werden.
Die Gehorsamsprüfung wird frühestens nach Vollendung des 12. Lebensmonats eines Hundes abgenommen.
Hunde im Alter bis zu 1 Jahr sind von der Anleinpflicht befreit:
Änderungen zum Hundegesetz vom 16.12.2008, in Kraft getreten am 1. Januar 2009: Hunde unter 12 Monaten wurden durch die Gesetzesänderung von der Anleinpflicht befreit, allerdings mit der Auflage, dass der Hundeführer eine Bescheinigung über das Alter des Hundes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen hat. Die Neuregelung ist unter § 9 Absatz 9 im Hundegesetz zu finden.
Seit 2011 bin ich von der Hamburger Behörde als Sachverständige für die Abnahme der Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz anerkannt und Ihr habt die Möglichkeit, die Gehorsamsprüfung von mir abnehmen zu lassen.
Wann? | nach Terminabsprache |
Prüfungsgebühr: | 60,00 € |
Familienangehörige: | 40,00 € |
Jugendliche ab 14 Jahren |
25,00 € |
Befreiung der Leinepflicht (Ausstellen der gelben Karte - wird an die Stadt abgeführt) |
27,00 € pro Ausstellen der Befreiungskarte |
Prüferin: | Tine |
Nach dem Hamburger Hundegesetz müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund beim Hunderegister anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung sind eine Haftpflichtversicherung und ein fälschungsicherer Mikrochip, der dem Hund eingesetzt wurde.
Anmeldung findet Ihr hier >>